Aktuelle Steueränderungen 2025: Was Unternehmen wissen müssen
Neue Regelungen zur Umsatzsteuer: Weniger Bürokratie für Unternehmen?
Die Bundesregierung plant, die bürokratischen Hürden für Unternehmen zu senken.
Geplante Änderungen:
- Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung soll von 22.000 € auf 25.000 € angehoben werden.
- OSS-Verfahren (One-Stop-Shop): Onlinehändler profitieren von einfacheren Meldeverfahren für EU-weite Umsätze.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Kleinunternehmer könnten von höheren Freigrenzen profitieren, während internationale Onlinehändler administrative Erleichterungen erhalten.
Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer: Neue Chancen für Unternehmen
Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 14 % könnte für Kapitalgesellschaften eine spürbare Entlastung bedeuten. Auch bei der Gewerbesteuer wird über Anpassungen diskutiert.
QJS Steuerberatung empfiehlt:
Prüfen Sie, ob eine Umwandlung Ihres Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft steuerliche Vorteile bringt.
Planen Sie Ihre Gewerbesteuerbelastung strategisch, um von möglichen neuen Regelungen zu profitieren.
Abschreibungen: Verbesserte Möglichkeiten für Unternehmen
2025 wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Unternehmen können so Investitionen schneller steuerlich geltend machen.
Konkret bedeutet das:
- Höhere Abschreibungssätze für bewegliche Wirtschaftsgüter.
- Mehr Liquidität, da sich Steuerzahlungen reduzieren.
QJS Steuerberatung hilft Ihnen bei:
- Der optimalen Investitionsplanung.
- Der Berechnung der steuerlichen Vorteile einer degressiven Abschreibung.
Steuererleichterungen für klimafreundliche Investitionen
Unternehmen, die in nachhaltige Technologien investieren, sollen von steuerlichen Anreizen profitieren:
- Sonderabschreibungen für klimafreundliche Maschinen und Fahrzeuge.
- Erweiterung der Förderung für energetische Gebäudesanierungen.
QJS Steuerberatung analysiert mit Ihnen gemeinsam:
- Welche Investitionen sich lohnen.
- Wie Sie Fördermittel und steuerliche Vorteile optimal nutzen.
Änderungen für Selbstständige & Freiberufler
Selbstständige müssen sich 2025 auf Neuerungen bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung einstellen:
- Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.000 €.
- Pflicht zur elektronischen Steuererklärung für alle Selbstständigen.
Unsere Empfehlung:
QJS Steuerberatung unterstützt Freiberufler und Selbstständige bei der optimierten Steuerplanung und sorgt dafür, dass alle neuen Pflichten rechtzeitig umgesetzt werden.
Fazit: 2025 bringt steuerliche Chancen – jetzt handeln!
Die Steueränderungen 2025 bieten Unternehmen und Selbstständigen einige Entlastungen und neue Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig ist, frühzeitig zu reagieren, um Steuervorteile optimal zu nutzen.
- Wie kann QJS Ihnen konkret helfen?
- Individuelle Steuerstrategie für 2025 entwickeln
- Steuerliche Vorteile optimal ausschöpfen
- Zukunftssichere Unternehmensplanung
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Kontaktieren Sie uns unter QJS Steuerberatung und lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen!