Einnahmen, Steuern & Pflichten: So bleiben lnfluencer steuerlich auf der sicheren Seite
In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild des lnfluencers von einem Hobby zum lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. Kooperationen mit Marken, Werbeeinnahmen und Sponsoring-Deals sorgen für wachsende Umsätze – doch wie sieht es steuerlich aus? Viele lnfluencer unterschätzen ihre steuerlichen Pflichten oder geraten durch fehlendes Wissen in Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.
Die Steuerexperten von QJS Steuerberatung klären auf, welche steuerlichen Regeln für lnfluencer und Content Creator gelten – von der Gewerbeanmeldung über Umsatzsteuer bis hin zu den steuerlichen Absetz-Möglichkeiten.
1. Ab wann müssen lnfluencer Steuern zahlen?
Ob auf lnstagram, TikTok, YouTube oder Twitch – sobald mit den Inhalten Einnahmen erzielt werden, fallen diese unter steuerpflichtige Einkünfte.
Das bedeutet:
- Wer regelmäßig Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate-Links oder Werbeeinblendungen erzielt, betreibt ein Gewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit.
- Die Gewinnhöhe spielt dabei keine Rolle – auch kleine Einnahmen müssen grundsätzlich versteuert werden.
- Die Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegt bei 25.000 € Jahresumsatz (Stand 2025). Wer darunter bleibt, muss keine Umsatzsteuer abführen.
Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden. QJS Steuerberatung hilft Ihnen bei der richtigen Einstufung und Gewerbeanmeldung.
2. Einnahmenquellen – was muss versteuert werden?
Influencer generieren Einkommen auf vielfältige Weise. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Einkommensarten:
- Direkte Zahlungen von Unternehmen: Marken zahlen Influencern für Werbeposts oder Produktplatzierungen. Diese Einnahmen sind steuerpflichtig.
- Affiliate-Marketing: Provisionen durch Affiliate-Links (z. B. Amazon, Zalando) müssen versteuert werden.
- YouTube-Werbeeinnahmen (Google AdSense): Einnahmen aus Werbung fallen unter sonstige Einkünfte oder gewerbliche Einnahmen.
- Twitch-Spenden und Subscriptions: Spenden (Donations), Bits und Abonnements gelten in der Regel als steuerpflichtiges Einkommen.
- Kostenlose Produkte & Geschenke: Erhaltene Produkte über einem gewissen Wert müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Wichtig: Auch wenn das Unternehmen eine Kooperation über Sachleistungen (z. B. kostenloses Smartphone oder Kleidung) vergütet, ist das für das Finanzamt ein steuerpflichtiges Einkommen!
3. Umsatzsteuer – ja oder nein?
Viele Influencer übersehen die Umsatzsteuerpflicht.
Wann wird Umsatzsteuer fällig?
- Wer als Unternehmer tätig ist und über 25.000 € Umsatz pro Jahr erzielt, muss Umsatzsteuer (19 % in Deutschland) auf Rechnungen ausweisen.
- Influencer mit Kunden aus dem Ausland (z. B. Werbepartner in den USA) müssen prüfen, ob das Reverse-Charge-Verfahren greift.
- Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt.
Tipp: Die Umsatzsteuerregelung ist kompliziert – QJS Steuerberatung unterstützt Influencer bei der korrekten Rechnungsstellung und Steuerabführung.
4. Welche Ausgaben können Influencer steuerlich absetzen?
Gute Nachrichten: Wer Steuern zahlen muss, kann auch Ausgaben steuerlich geltend machen.
Typische Kosten, die Influencer absetzen können:
- Technik & Ausstattung: Kameras, Mikrofone, Beleuchtung, Computer
- Homeoffice-Kosten: Mietanteil für ein Arbeitszimmer, Strom, Internet
- Reisekosten: Hotel, Flug, Transport zu Events oder Drehs
- Requisiten & Outfits: Kleidung, Deko, Schminke, Hintergrund-Elemente für Videos
- Smartphones & Software: Apps, Schnittprogramme, Social-Media-Management-Tools
- Handy & Internetkosten: Anteil, der beruflich genutzt wird
- Steuerberatung & Buchhaltung: Professionelle Unterstützung von QJS
Wichtig: Nur Ausgaben, die nachweislich beruflich genutzt werden, sind steuerlich absetzbar!
Tipp: Eine digitale Buchhaltung hilft, alle Belege geordnet zu speichern – das spart Zeit und Nerven bei der Steuererklärung.
5. Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Influencer sind nicht automatisch Gewerbetreibende – es gibt zwei mögliche Steuer-Einstufungen:
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
- Freiberuflich gilt nur für kreative Berufe mit künstlerischer Eigenleistung (z. B. Fotografie, Journalismus).
- Gewerbetreibende sind alle, die regelmäßig mit wirtschaftlicher Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.
In der Regel gilt: Wer mit Kooperationen, Affiliate-Links oder YouTube-Werbung Geld verdient, betreibt ein Gewerbe und muss es beim Gewerbeamt anmelden.
Tipp: QJS Steuerberatung hilft bei der Gewerbeanmeldung und klärt, ob eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist.
6. Wie läuft die Steuererklärung für Influencer ab?
Pflichten für Influencer mit Gewerbe oder selbstständiger Tätigkeit:
- Einkommensteuererklärung: Alle Einnahmen aus der Tätigkeit müssen angegeben werden.
- Gewerbesteuer: Ab 24.500 € Gewinn im Jahr fällt Gewerbesteuer an.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wer über der Kleinunternehmergrenze liegt, muss monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
- Gewinnermittlung: Entweder durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder, bei größeren Einnahmen, mit einer Bilanz.
Wichtig: Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht oder falsche Angaben macht, riskiert hohe Nachzahlungen und Strafen!
Tipp: Lassen Sie sich von QJS Steuerberatung unterstützen, um Ihre Steuererklärung korrekt und stressfrei zu erstellen.
Fazit: Influencer und Steuern – nicht unterschätzen!
Influencer sind Unternehmer – und damit steuerpflichtig. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Steuern auseinandersetzt, kann teure Fehler vermeiden und gleichzeitig Steuervorteile nutzen.
Wie kann QJS helfen?
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- Steuererklärung und Buchhaltungs-Tipps für Influencer
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